Kosten

Die Vergütung erfolgt entweder nach Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

Bei einer Honorarvereinbarung wird entweder auf Stundenhonorar- basis abgerechnet oder pauschal, sofern der Aufwand leicht voraussehbar oder dies aus sonstigen Gründen sinnvoll ist.

 

Bei Abrechnung einer anwaltlichen Leistung nach dem RVG wird grundsätzlich auf Basis des sog. Gegenstandswerts (= Streitwert) vergütet. Dieser ergibt sich aus dem Anspruch, der gegenüber der Gegenseite geltend gemacht wird. Welche Seite in einem Rechtsstreit in welcher Höhe Kosten zu tragen hat bemisst sich nach der Quote des jeweiligen Obsiegens bzw. Unterliegens. Eine erste, überschlägige Kalkulation der Kosten für einen Zivilprozess können Sie auf dieser Seite vornehmen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass häufig, beispielsweise im Falle einer Beweisaufnahme, zusätzliche Kosten anfallen können, die in der Berechnung dort nicht berücksichtigt sind.

 

Bitte erkundigen Sie sich, wenn Sie eine Beratung oder rechtliche Vertretung in Anspruch nehmen möchten, stets im Vorfeld nach den voraussichtlichen Kosten.

Rechtsanwältin Andrea Schlotfeldt | Tel 0170 907 5792 | info@medienrechtsanwaeltin.de